Allgemeine Beförderungsbestimmungen (ABB)

für die Fahrten mit Schiffen durch die FRS Portugal Unipessoal LDA

Registrierung für maritime Tourismusaktivitäten Nr. 276/2021

 

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Fahrtvertrag und -entgelt

§ 2

Fahrausweise

§ 3

Umbuchungen, Stornierungen/Rücktritt und Fahrplanänderungen

§ 4

Erhöhter Fahrpreis

§ 5

Pflichten von FRS

§ 6

Pflichten des Fahrgastes

§ 7

Gepäck

§ 8

Mitnahme von Tieren

§ 9

Ausschluss von der Fahrt

§ 10

Sonderfahrten

§ 11

Rabattaktionen

§ 12

Haftungsausschluss von FRS und Erstattung

§ 13

Rechtswahl und Gerichtsstand

§ 14

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen (nachfolgend „ABB“) gelten für alle regulären Fahrten durch die FRS Portugal Unipessoal LDA (nachfolgend „FRS“) und - soweit dies gekennzeichnet ist - für Sonderfahrten von FRS. Mit Vertragsschluss werden die ABB Inhalt des Fahrtvertrages; der Fahrgast erkennt diese verbindlich an.

 

§ 2 Fahrtvertrag und -entgelt

  1. Der Fahrtvertrag kommt durch Buchung durch den Fahrgast und Zusenden der Buchungsbestätigung durch FRS, in jedem Fall spätestens mit Aushändigung des Fahrausweises zu Stande. Dies gilt auch bei der Online-Buchung.
  2. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur für die auf dem Fahrausweis genannte Fahrt. Müssen Fahrgäste wegen Platzmangel von der Fahrt ausgeschlossen werden, so ist ihnen der entrichtete Fahrpreis zu erstatten, soweit FRS dem Fahrgast keine geeignete Alternative anbieten kann. Weitere Ansprüche des Fahrgastes sind ausgeschlossen.
  3. Wird der Fahrausweis auf einer anderen als der ausgewiesenen Fahrt genutzt, erfolgt eine Beförderung nur bei ausreichenden Kapazitäten. Die Dauer der Fahrausweisgültigkeit richtet sich nach den Tarifbestimmungen (nachfolgend ATB). Der Fahrtvertrag schließt einen Anspruch auf einen Sitzplatz nicht mit ein.
  4. Die Fahrtentgelte sind grundsätzlich vor Antritt der Fahrt zu entrichten. Bei Vertragsschluss gemäß Ziff. 1 wird das Fahrtentgelt fällig. Die jeweils gültigen Personenbeförderungstarife und Tarifbestimmungen werden auf der Internetseite sowie in den Geschäftsstellen von FRS in Form der Allgemeinen Tarifbestimmungen (nachfolgend „ATB“) bekannt gemacht.

    Neben der Zahlung in Bar oder mittels Gutschein am unmittelbaren Abfahrtsort, hat der Fahrgast bei der Onlinebuchung auch die Möglichkeit per Kreditkarte oder Debitkarte zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Kartenzahlung in den Häfen. Der Fahrgast sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die auf Grund von Nichteinlösung oder Rückbuchung entstehen, gehen zu Lasten des Fahrgastes, sofern die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch FRS verursacht worden ist.

  5. Bei der Inanspruchnahme von Ermäßigungen ist die Berechtigung beim Kauf am Fahrkartenschalter bzw. bei der Kontrolle des Fahrausweises nachzuweisen. Eine Kombination von Ermäßigungen ist nicht möglich.
  6. In Ausnahmefällen können Fahrausweise und/oder Gutscheine postalisch versandt werden. Hierfür wird eine Porto- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,00 € erhoben. Der Versand von Online-Fahrausweisen via E-Mail ist kostenlos.
  7. Rückzahlungen von Fahrtentgelten sowie Erstattungsleistungen werden von FRS, wenn möglich, zu Gunsten des bei Buchung angegebenen Zahlungsmittels veranlasst.

 

§ 3 Fahrausweise

  1. Die Fahrausweise sind lediglich nach Maßgabe der ABB übertragbar.
  2. Reservierungsbestätigungen und Fahrausweise sind nach Erhalt auf Richtigkeit der Angaben zu prüfen. Abweichungen sind FRS unverzüglich mitzuteilen, damit eine Korrektur erfolgen kann. Unterbleibt die Reklamation darf FRS davon ausgehen, dass die Unterlagen richtig erstellt sind.
  3. Der Fahrgast ist verpflichtet, jederzeit auf Verlangen von FRS oder dessen Mitarbeitern oder beauftragter Personen den Fahrausweis vorzuzeigen. Kontrollabschnitte dürfen nur von einem von FRS Bevollmächtigten abgetrennt oder entwertet werden. Beschädigte, unvollständige oder verloren gegangene Fahrausweise verlieren ihre Gültigkeit. Das gilt auch für Fahrausweise mit QR- oder Strichcode, bei denen durch Verschulden des Fahrgasts der Code nicht mehr lesbar ist.

 

§ 4 Umbuchungen, Stornierungen/Rücktritt und Fahrplanänderungen

1. Umbuchungen von Datum oder Uhrzeit einer regulären Fahrt sind jederzeit bis 24 Stunden vor Fahrtantritt kostenlos unter der Angabe der Buchungsnummer möglich. Für Sonderfahrten gilt § 11.

2. Bei Umbuchungen weniger als 24 Stunden vor Fahrtantritt wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % des Beförderungsentgelts sofort fällig.

3. Der Fahrgast ist bis zum Antritt der Fahrt jederzeit zum Rücktritt vom Fahrtvertrag berechtigt. Tritt der Fahrgast vom Fahrtvertrag zurück, ist FRS berechtigt, eine Entschädigungspauschale nach der folgenden Tabelle zu fordern:

Bis 24 Stunden vor Abfahrt

Keine Gebühr

Weniger als 24 Stunden vor Abfahrt

10 % des Beförderungsentgeltes

Nach der Abfahrtszeit 100% des Fahrpreises

Dem Fahrgast ist der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens von FRS jederzeit gestattet.

4. FRS behält sich das Recht vor in den folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten:

a. Fälle höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse (z.B. Witterungseinflüsse, Epidemien, Pandemien, Ausfall von Hafenanlagen, Streik, Havarien und ähnliche Ereignisse). Diese führen zur Vertragsauflösung unter Verzicht auf die Geltendmachung gegenseitiger Schadensersatzansprüche; die Verpflichtung zur Zahlung des Fahrtentgeltes entfällt, bereits geleistete Fahrtentgelte werden erstattet.

b. Bei Sonderfahrten gemäß § 11, insbesondere in Fällen, bei denen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt von FRS führt zur Vertragsauflösung unter Verzicht auf die Geltendmachung gegenseitiger Schadensersatzansprüche; die Verpflichtung zur Zahlung des Fahrtentgeltes entfällt, bereits geleistete Fahrtentgelte werden erstattet.

 

§ 5 Erhöhter Fahrpreis

Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, so ist ein erhöhtes Fahrtentgelt in Höhe von 60,00 € (sechzig Euro) zu zahlen. Dies gilt auch bei Inanspruchnahme einer Fahrpreisermäßigung, deren Voraussetzungen der Fahrgast nicht erfüllt. Die Vorschriften der Sätze 1 und 2 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen des Fahrausweises oder des Ermäßigungsnachweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat. Kann der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag eine gültige, vor Fahrtantritt erworbene Fahrkarte in einer Verkaufsstelle von FRS vorzeigen, reduziert sich der erhöhte Fahrpreis auf einen Betrag in Höhe von 7,00 € (sieben Euro).

 

§ 6 Pflichten von FRS

  1. FRS verpflichtet sich, die Fahrt mit einem den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entsprechenden Schiff durchzuführen.
  2. Bei Fahrplanänderungen erfolgt die Fahrt des Fahrgastes auf der nächsten Abfahrt mit freien Kapazitäten.

 

§ 7 Pflichten des Fahrgastes

  1. Der Fahrgast ist verpflichtet, allen Anordnungen der Schiffsleitung oder eines sonstigen von FRS Bevollmächtigten Folge zu leisten.
  2. Dem Fahrgast ist es untersagt, Schiffsräume, -einrichtungen oder -gegenstände zu verunreinigen oder zu beschädigen, Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen oder zu beschädigen oder Gegenstände jedweder Art von Bord des Schiffes zu werfen.
  3. Dem Fahrgast obliegt es, spätestens 20 Minuten vor Beginn der Fahrt nach Maßgabe des Fahrplans zum Boarding bereit zu sein.

    Reisegruppen sind aufgefordert, sich spätestens 30 Minuten vor Abfahrt des Schiffes durch ihren Leiter bei dem örtlichen Ticket Office von FRS oder direkt an Bord anzumelden. Hält der Fahrgast die angegebenen Zeiten nicht ein, ist FRS nicht verpflichtet, die Fahrt durchzuführen.

  4. Handgepäck ist vom Fahrgast an Bord des Schiffes selbstständig zu verstauen, zu verwahren und zu beaufsichtigen.
  5. Alle Schiffe von FRS sind grundsätzlich Nichtraucherschiffe. Der Fahrgast verpflichtet sich, ausschließlich auf ausgewiesenen Plätzen auf dem Außendeck zu Rauchen, soweit das von FRS für das jeweilige Schiff/Fahrtgebiet genehmigt ist. Das gilt auch für E-Zigaretten und sonstige vergleichbare Surrogate.
  6. Unabhängig von Informationen und Veröffentlichungen von FRS ist der Fahrgast bis zum Fahrtantritt verpflichtet, sich auch selbstständig über mögliche Fahrtabsagen und –verspätungen oder Fahrplananpassungen über die von FRS hierfür zur Verfügung gestellten Kanäle sowie durch Abruf seiner E-Mails der hinterlegten E-Mailadresse (inklusive des Spam-Filters) und/oder SMS zu informieren.
  7. Der Fahrgast haftet gegenüber FRS für von ihm zu vertretende Schäden.

 

§ 8 Gepäck

  1. FRS verpflichtet sich allein zur Beförderung des Fahrgastes und seines üblichen Handgepäcks. Gepäck, das stark verunreinigt ist oder andere Fahrgäste verletzen, behindern, belästigen oder Schaden verursachen kann, ist von der Fahrt ausgeschlossen. In Zweifelsfällen entscheidet die Schiffsleitung. Das Gepäck darf nicht in den Gängen und Fluchtwegen oder auf Sitzgelegenheiten abgestellt werden. Im Übrigen gilt § 7 Ziff. 1.
  2. Waffen, feuergefährliche, ätzende, giftige, explosive oder übelriechende Gegenstände und/oder Stoffe und solche, die anderen Fahrgästen lästig sein können, sowie Gegenstände und/oder Stoffe, deren Besitz oder Beförderung verboten oder strafbar sind, sind von der Fahrt aus-geschlossen. Soweit Fahrgäste die Unbedenklichkeit des Stoffes oder Gegenstandes nicht sofort nachweisen können, gilt § 10 Ziff. 1. Sollten derartige Stoffe oder Gegenstände erst während der Fahrt entdeckt werden, kann die Schiffsleitung sie in Besitz nehmen, verwahren und auf Kosten des Fahrgastes im nächsten Hafen von Bord bringen.

 

§ 9 Beförderung von Hunden

1. FRS behält sich das Recht vor, Hunde insbesondere aus folgenden Gründen von der Fahrt auszuschließen:

a. Bei möglicher Gefährdung der Sicherheit von Personen oder des Schiffs,

b. Bei Belästigung anderer Fahrgäste durch das Tier,

c. Sofern der Tierhalter seiner Aufsichtspflicht nicht genügt.

Anderweitige (Haus-)Tiere sind von der Fahrt ausgeschlossen. Im Übrigen dürfen Hunde nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Für Hunde besteht Leinenpflicht sowie auf Anweisung des Personals oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen Maulkorbpflicht.

 

§ 10 Ausschluss von der Fahrt

1. Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für

a. Fahrgäste, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

b. Fahrgäste die auf Grund ansteckender Erkrankung fahrtunfähig sind, ohne dass der Fahrgast vor Antritt der Fahrt seinen Rücktritt erklärt hatte,

c. Fahrgäste, die ihren Pflichten nach §§ 7, 8, 9 dieser ABB (auch nach Anordnung der Schiffsleitung) nicht nachkommen.

2. Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahrs können von der Fahrt ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrt von Personen begleitet werden, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.

3. Erfolgt ein Ausschluss von der Fahrt aus o.g. Gründen, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Fahrgelder. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

§ 11 Sonderfahrten

  1. Sonderfahrten sind alle Fahrten, die als Sonderfahrten besonders gekennzeichnet und beworben werden. Es besteht eine Mindestteilnehmerzahl. Bei Nichterreichen des Mindestteilnehmerzahl behält sicher FRS das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, siehe hierzu § 4 Ziff. 3b dieser ABB.
  2. Auf Sonderfahrten finden lediglich die § 1, § 2 Ziff. 1, 2, 4, 6, 7, § 3 Ziff. 2, 3, § 4 Ziff. 4, § 5, § 6 Ziff. 1, § 7, § 8, §§ 10 -11 und § 13 Anwendung.
  3. Bei Sonderfahrten besteht kein Anspruch des Fahrgasts auf Rücktritt, Rückgabe, Umbuchung oder Übertragung der Tickets. Darüber hinaus besteht auch kein Widerrufsrecht.
  4. Es besteht keine Mitnahmepflicht für Tiere.

 

§ 12 Rabattaktionen

  1. Soweit angeboten, können Fahrausweise für Fahrten innerhalb des regulären Fahrplans zu besonderen Konditionen („Rabattaktionen“) erworben werden. Der reguläre Fahrplan kann auf der Website von FRS eingesehen werden. Rabattaktionen werden besonders beworben.
  2. Bei Rabattaktionen finden lediglich die § 1, § 2 Ziff. 1, 3, 5, 6, 7, § 3 Ziff. 2, 3, § 4 Ziff. 3, 4, §§ 5 - 10, und §§ 12-14 Anwendung
  3. Bei zu Rabattaktionen erworbenen Fahrten besteht kein Anspruch des Fahrgasts auf Rücktritt, Rückgabe, Umbuchung oder Übertragung des Tickets. Darüber hinaus besteht auch kein Widerrufsrecht. Die zu besonderen Konditionen erworbenen Rabattfahrten sind nicht mit anderen Fahrausweisen, Fahrermäßigungen, anderen Rabattaktionen oder Sonderfahrten kombinierbar. Sie sind nur innerhalb des vorgesehenen Zeitraums gültig.

 

§ 13 Haftungsausschluss von FRS und Erstattung

  1. Ansprüche des Fahrgastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FRS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Schäden im Falle von einfacher Fahrlässigkeit von FRS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Eine etwaige Erstattung von Drittleistungen erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und diesen ABB und lediglich gegen Vorlage entsprechender Originalbelege.

 

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Alle Verträge zwischen FRS und dem Fahrgast unterliegen portugiesischem Recht, sofern diesem kein zwingendes Recht entgegensteht.
  2.  Der Erfüllungsort der Verpflichtung von FRS liegt in Lissabon.
  3. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der ausschließliche Gerichtsstand Lissabon, Portugal, sofern aufgrund zwingender anwendbarer Rechtsvorschriften kein anderweitiger Gerichtsstand eröffnet ist.