Allgemeine Tarifbedingungen (ATB)

für die Fahrten mit Schiffen durch die FRS Portugal Unipessoal LDA

RNAAT (Registrierung für maritime Tourismusaktivitäten) Nr. 276/2021

 

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Fahrausweise

§ 2

Ermäßigungen

§ 3

Vorteils- und Zusatzangebote sowie Aktionen

§ 4

Sonderfahrten

§ 5

Rabattaktionen

§ 6

Erhöhter Fahrpreis

§ 7

Beförderungstarife

§ 8

Gutscheine

§ 9

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Diese allgemeinen Tarifbedingungen (nachfolgend auch „ATB“) gelten für alle regulären Fahrten durch FRS Portugal Unipessoal LDA (nachfolgend auch „FRS“) und – soweit gekennzeichnet – für Sonderfahrten von FRS. Mit Vertragsschluss werden die ATB Inhalt des Fahrtvertrages; der Fahrgast erkennt diese verbindlich an.

 

§ 2 Fahrausweise

  1. Fahrausweise sind bis zum Fahrtantritt übertragbar, sofern es sich nicht um Sonderfahrten (§ 5) oder Rabattaktionen (§ 6) handelt. Sind Fahrausweise mit einem bestimmten Datum versehen, haben diese nur für die zu dem Zeitpunkt genannte Fahrt Gültigkeit. Fahrausweise können nur zu den zum Buchungszeitpunkt gültigen Beförderungstarifen gemäß § 8 ATB gebucht werden.
  2. Die Fahrausweise für Daytrips bzw. Sunset Cruises berechtigen zu einer einmaligen ca 1h 40min dauernden Rundfahrt mit Turnaround auf dem Tejo.

 

§ 3 Ermäßigungen

  1. Kinder bis zu drei Jahren haben keinen eigenen Sitzplatzanspruch und zahlen kein Fahrtentgelt. Kinder im Alter von 4 bis einschließlich 11 Jahren erhalten eine Ermäßigung auf den Beförderungstarif.
  2. Familientickets sind sowohl für die Daytrips als auch für die Sunset Cruise verfügbar und umfassen 2 Erwachsene und 2 Kinder.
  3. Etwaige Fahrpreisermäßigungen werden nur nach vorherigem Antrag gewährt. Mit dem Antrag sind die Voraussetzungen für die Fahrpreisermäßigung mittels geeigneter Belege nachzuweisen.
  4. Werden im Antrag auf eine Fahrpreisermäßigung falsche Angaben gemacht, oder werden Änderungen in diesen Verhältnissen nicht dem Beförderer unverzüglich vor Fahrtantritt mitgeteilt, verliert der Fahrgast für ein Jahr - gerechnet ab dem Tag der unberechtigten Inanspruchnahme der Ermäßigung - die Berechtigung, für künftige Fahrten die Fahrpreisermäßigung in Anspruch zu nehmen.

 

§ 4 Vorteils- und Zusatzangebote sowie Aktionen

  1. Zusätzlich zu den oben genannten Fahrkarten und Ermäßigungen können besondere Aktionspreise und Kooperationsangebote mit Dritten angeboten werden. Diese werden im Rahmen der Beförderungstarife veröffentlicht.
  2. Die Buchung von Zusatzangeboten muss vor Fahrtantritt erfolgen. Eine Absage auf Grund von betrieblichen Erfordernissen ist auch kurzfristig möglich. In dem Fall erfolgt eine Erstattung der entsprechenden Entgelte.

 

§ 5 Sonderfahrten

Sonderfahrten sind alle Fahrten im Sinne des § 11 der ABB. Auf sie finden gesonderte Regelungen und Tarife Anwendung. Diese können Sie dem jeweiligen Angebot und unseren ABB entnehmen.

 

§ 6 Rabattaktionen

Rabattaktionen (im Sinne des § 12 der ABB) können von FRS auf Fahrausweise des regulären Fahrplans angeboten werden. Auf Sie finden gesonderte Regelungen und Tarife Anwendung. Diese können Sie dem jeweiligen Angebot und unseren ABB entnehmen.

 

§ 7 Erhöhter Fahrpreis

Unter den Voraussetzungen des § 5 ABB behält sich FRS das Recht vor, von dem Fahrgast die Entrichtung eines erhöhten Fahrpreises zu verlangen.

 

§ 8 Beförderungstarife

  1. Die Beförderungstarife werden unabhängig von diesen Tarifbestimmungen gesondert festgelegt. Sie werden auf der Internetseite von FRS und in Fahrplänen veröffentlicht bzw. können in den Geschäftsstellen von FRS erfragt werden.
  2. Fahrausweise können nur zu den Tarifen erworben werden, die zum Buchungszeitpunkt gelten. Eine nachträgliche Umbuchung in z.B. Aktionspreise ist nicht möglich.
  3. Eine Umbuchung von regulären Fahrausweisen zu ermäßigten Fahrausweisen ist nur bis Fahrtantritt möglich.

 

§ 9 Gutscheine

  1. Gutscheine können per E-Mail unter [email protected] erworben werden. Die Ausstellung des Gutscheins erfolgt erst nach der Bezahlung des gewünschten Gegenwertes. Der Versand des Gutscheines erfolgt per e-Mail.
  2. Gutscheine lauten auf einen EUR-Gegenwert von 10€ oder 20€, der beim Erwerb von Fahrausweisen angerechnet werden kann. Der Gutschein allein berechtigt nicht zur Fahrt; es muss ein Fahrausweis gelöst werden. Eine Berücksichtigung mehrerer Gutscheine für einen Fahrausweis ist möglich. Der Gutschein ist ebenfalls für die Angebote der Bordgastronomie einlösbar.
  3. Die Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar; eine Einlösung erfolgt nur gegen Vorlage des Originalgutscheins. Wird der Gutschein zur Einlösung postalisch an FRS versendet,  trägt der Fahrgast das Versandrisiko.
  4. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins. Bei (Teil-)Zahlung mittels Gutschein erfolgt die (Teil-)Erstattung ebenfalls in Form eines Gutscheins. Restbeträge werden nicht ausgezahlt.
  5. Für die Verjährung von Gutscheinen gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.